Die Hünstetter Feuerwehr ist gefordert. Für den Standort Bechtheim ist klar, dass ein neues Fahrzeug benötigt wird. Jetzt gab es Diskussionen um das Beschaffungsverfahren
(Bericht aus dem Wiesbadener Kurier vom 22.09.2023)
Hünstetten. Wald- und Flächenbrände häufen sich in den vergangenen zwei Jahren auf dem Gebiet der Gemeinde Hünstetten. Entsprechend sind die Mitglieder der Einsatzabteilungen der Hünstetter Feuerwehren stark gefordert – und darauf angewiesen, stets ausreichend ausgestattet zu sein. Im Falle der Wald- und Flächenbrände geht es dabei auch darum, genügend Löschwasservorräte in den vorhandenen Fahrzeugen jeweils zum Brandort mitbringen zu können.
Vor diesem Hintergrund ist der Beschluss zu sehen, den die Hünstetter Gemeindevertreter in ihrer jüngsten Sitzung schließlich einstimmig trafen – auch wenn dem Beschluss eine Diskussion vorausging. Die war indes eher dem Prozedere der Sitzung als der Sache geschuldet. Und da vor allem der kurzfristigen Änderung der Beschlussvorlage, die im Rahmen einer Sitzungsunterbrechung noch einmal von allen Fraktionen diskutiert wurde.
Eigentlich war im Haushaltsplan 2023 die Ersatzbeschaffung eines neuen „HLF 10“ (das bedeutet Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug der Kategorie 10) für die Feuerwehr Bechtheim bereits vorgesehen. Allerdings hatte dieser Ausgabe-Punkt bisher im laufenden Jahr einen Sperrvermerk, weil der Förderbescheid des Landes Hessen für diese Anschaffung noch nicht vorlag. 450.000 Euro sind eingeplant für die Neuanschaffung. Anfang August kam schließlich die Förderzusage über rund 60.000 Euro vom Land. Mit der Förderzusage genehmigt das Land der Gemeinde die Ersatzbeschaffung entweder mithilfe einer eigenen Ausschreibung, oder es bietet ihr die Teilnahme an der Landesbeschaffungsaktion an. Letztere bedeutet für die Kommune vor Ort, dass sie keine eigene Ausschreibung und keine eigene Vergabe durchführen muss, was auch wieder Kosten verursacht.
Fahrzeug soll über gemeinsame Ausschreibung des Landes beschafft werden
Ehe die Förderzusage vom Land eingetroffen war, hatte indes Gemeindebrandinspektor Sascha Kopton das Angebot erhalten, dass die Gemeinde ein Vorführfahrzeug derselben Kategorie erwerben könnte, das zudem mit einem größeren Wassertank ausgestattet war als die herkömmlichen Fahrzeuge. Für dieses Fahrzeug würde es jedoch keine Förderung vom Land geben. Deshalb ging es in der Gemeindevertretersitzung zunächst ein wenig hin und her. Denn welche Auswirkungen die Landesförderung auf die Beschaffung in welchem Falle haben würde – das wurde erst kurz vor der Sitzung klar, für die die Beschlussvorlage eigentlich schon den Ankauf des Vorführfahrzeuges empfohlen hatte.
Gemeindevertretung beschließt einstimmig
Nach Abwägung der neuen Erkenntnisse gab es indes doch einen einstimmigen Beschluss des Kommunalparlamentes. Die Ersatzbeschaffung des neuen Bechtheimer HLF 10 soll nun doch auf jeden Fall über die gemeinsame Ausschreibung des Landes erfolgen. Das bedeutet zwar, dass ein neues Fahrzeug vermutlich erst 2025 bereitstehen könnte. Dennoch zeigte sich, dass die Kosten auf jeden Fall niedriger sein werden, weshalb die Gemeindevertreter sich für diesen Beschluss entschieden. Auch der Weg, ein Vorführfahrzeug anzuschaffen, sei der Versuch des Gemeindebrandinspektors gewesen, die Ersatzbeschaffung möglichst günstig zu gestalten, kommentierte Hünstettens Bürgermeister Jan Kraus (Hünstetter Liste) die Debatte. Dass es über die Landesausschreibung am günstigsten geht, sei auch für ihn der beste Weg.
Zum Bericht des Wiesbadener Kuriers:
https://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/kreis-rheingau-taunus/huenstetten-kreis-rheingau-taunus/ein-neues-loeschfahrzeug-fuer-die-bechtheimer-feuerwehr-2878869
Quelle: Wiesbadener Kurier (Beke Heeren-Pradt)