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Der Fall Idsteiner Zeitung

Der tendenziöse Bericht der Zeitung vom 13. August hat Folgen, die den ganzen Vorgang zu einem „Fall  IZ„ werden lassen! Warum?

Gestern (22.08.) erschien in der Zeitung ein Interview mit der Überschrift „Einstellung belegt meine Unschuld“, das – so der Anschein – der Leiter der Idsteiner Redaktion, Volker Stavenow mit Richard Vietze geführt hat, dem ehemaligen Hauptamtsleiter im Hünstetter Rathaus. Im Vorwort des Gesprächs geht der Journalist mit keiner Silbe auf die besonderen Umstände des Gesprächs ein! Diese sind: Nach dem Bericht und dem Kommentar vom 13.08., mit denen der Leserschaft suggeriert wurde, an den Vorwürfen gegen Vietze sei letztlich etwas dran gewesen und nur durch die Verjährung sei er noch einmal davon gekommen, hat der Betroffene eine u. a. auf Medienrecht spezialisierte renommierte Bonner Anwaltskanzlei eingeschaltet. Diese hat mit Schreiben vom 14.08. an die Verlagsspitze in Mainz eine Frist gesetzt, mit der die Zeitung zur umgehenden Korrektur der tendenziösen Berichterstattung angehalten wurde, und zwar unter Androhung einer sog. strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung  einschließlich einer Schadensersatzverpflichtung zugunsten von R. Vietze.

Auf den letzten Drücker, nämlich am Ende der Woche hat dann das Blatt mit einem fingierten Interview den zuvor falsch dargestellten Sachverhalt korrigiert. Fingiert deshalb, weil kein tel. oder direktes Gespräch zwischen dem Journalisten und R. Vietze stattgefunden hat! Der Inhalt des Interviews lief schriftlich über die Anwaltskanzlei, die im Auftrag ihres Mandanten Fragen checkte und Antworten vorgab!

Sie können sich beim Lesen des Interviews (hier als pdf) also durchaus etwas getäuscht fühlen!

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