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Erste Sitzung Akteneinsichtsausschuss

Eine der Hauptfiguren in der aufzuklärenden Angelegenheit: Bürgermeister Kraus (2. v. r., hier bei einer Parlamentssitzung); Foto: E. Hensel

Am 27. Oktober fand im Oberlibbacher DGH die konstituierende Sitzung des von uns beantragten und letztlich erzwungenen Akteneinsichtsausschusses (= Haupt- und Finanzausschuss) statt. Von den sieben Ausschuss-Mitliedern gehören drei der HüLi, zwei der SPD (Dr. J. Paulusch, R. Ratmann) sowie je eines der CDU und der Grünen an.

Über die Sitzung, an der nur wenige BürgerInnen als Zuschauer teilnahmen, berichtete die IZ ausführlich auf einer ganzen Zeitungsseite (drei Art. plus ein Kommentar). Hier finden Sie die Seite als PDF. Ein Artikel zitiert den von der Ausschussmehrheit (HüLi, SPD, Grüne) beschlossenen Fragenkatalog, der in den folgenden Monaten zu bearbeiten ist.Da der Art. einige wichtige Fakten nicht enthält, haben wir am 30.10. folgenden kurzen Pressetext an die Redaktion geschickt und hoffen auf Veröffentlichung:                                                                                                                   AEA-Mitglied Rainer Ratmann zum IZ-Bericht v. 29.10.20:

Wir haben zu den drei Artikeln noch die folgenden Fakten mitzuteilen, über die in der Sitzung ebenfalls diskutiert bzw. abgestimmt worden ist:

Der Folgetermin 30.11. wurde von der Ausschuss-Mehrheit gewollt. Wir haben den 9.11. vorgeschlagen, weil wir an einer möglichst zügigen Aufklärung der Sachverhalte interessiert sind. Unser Eindruck ist nicht nur deshalb: Die anderen Ausschuss-Mitglieder haben daran offensichtlich nur geringes Interesse. Der zitierten Einlassung der Ausschuss-Vorsitzenden, mit dem Schreiben des Anwaltes von Richard Vietze solle dem Ausschuss ein Maulkorb verpasst werden, habe ich mit Verweis auf den Inhalt des Schreibens energisch widersprochen. Es geht dabei allein um eine einzige Akte und den Schutz der legitimen Persönlichkeitsrechte Vietzes. Deshalb einen möglichen Ausschluss der Öffentlichkeit von Sitzungen in den Raum zu stellen, ist mehr als befremdlich und ungemessen. Eine umfängliche und transparente Aufarbeitung steht dem keinesfalls entgegen. In der Diskussion der verschiedenen Fragen und der von uns vorgelegten Punkte zum Arbeitsprozess ging es um erheblich mehr, als die genannten sechs Aktenordner umfassen. Es werden also einige mehr Ordner zu sichten sein, was hinsichtlich der Protokolle von Sitzungen der gemeindlichen Gremien vor 2013 bis in die Gegenwart sowie angesichts diverser Gutachten zwangsläufig ist. Der Bürgermeister hat das an dem Abend auch zugestanden.

Er hat im Übrigen völlig Recht mit seiner Äußerung bezüglich der Rechte dieses Ausschusses: Ein Akteneinsichtsausschuss ist nach der Rechtslage kein Untersuchungsausschuss. Ein Recht auf die Befragung von Zeugen oder Sachverständigen hat ein AEA nicht. Da der Bürgermeister jedoch die Gelegenheit genutzt hat, seine Version der Sachverhalte den Ausschuss-Mitliedern darzulegen, werden wir in der nächsten Sitzung beantragen, dass die Vorsitzende die Herren Petri und Vietze bzw. deren Anwälte einlädt. Anstand und Fairness gebieten es eigentlich, zumindest einmal die andere Seite anzuhören, bevor tatsächlich das Aktenstudium beginnt.

Und sagte kein einziges Wort….

Neben dem Fragenkatalog befasste sich das Gremium auch mit einer von uns eingebrachten Tischvorlage (siehe hier als PDF), die die aus unserer Sicht wesentlichen Punkte zur Arbeitsorganisation des Ausschusses benennt. Das offensichtliche Desinteresse an der Aufklärungsarbeit der meisten Ausschuss-Mitglieder dokumentierte besonders augenfällig das CDU-Mitglied. Ansonsten stets diskussions- und meinungsstark, sagte es an diesem Abend kein einziges Wort und enthielt sich bei der Abstimmung über den Fragenkatalog als einziges Mitglied der Stimme!

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