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Hünstetter Zustände 2

Weiteres aus der Parlamentssitzung am 16. Juli: 

Im Vorfeld der Sitzung hatte die Vorsitzende zu zwei Tagesordnungspunkten, die nach einvernehmlicher Meinung aller en bloc ohne Diskussion abgestimmt werden sollten, ein Umlaufverfahren in Gang gesetzt. Dieses Verfahren wurde von uns beanstandet; zugleich wurde die Frau Vorsitzende gebeten, Rechtssicherheit bei der Kommunalaufsicht einzuholen. Das Umlaufverfahren wurde dennoch durchgeführt mit der – sicher der weitgehenden Verwirrung geschuldet – abstrusen Folge, dass drei Mitglieder des Gemeindevorstandes (also keine Gemeindevertreter!!) an dieser letztlich rechtswidrigen Abstimmung per Mail teilnahmen!! Haben diese drei Personen etwa ihre Rechte und Pflichten verkannt?? Ein solches Umlaufverfahren ist übrigens weder nach der Hessischen Gemeindeordnung noch nach der  Geschäftsordnung des Parlamentes möglich!!  

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