Sinnlosklagerei geht weiter – Finanzieller Schaden für die Gemeinde ist beträchtlich
Alle die geglaubt haben, dass nach der erneuten Niederlage der Gemeinde Hünstetten vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen den ehemaligen Bürgermeister Axel Petri (Feststellungsklage auf € 1,67 Mio. Mio. Schadensersatz) und dem Verzicht, hiergegen weitere Rechtsmittel einzulegen, die Klagewut des Bürgermeisters Jan Kraus (HüLi) beendet ist, sehen sich leider getäuscht.
Der Gemeindevorstand hat auf Empfehlung des Bürgermeisters am 12.12.22 beschlossen, gegen das ebenfalls verlorene Verwaltungsgerichtsverfahrens gegen den ehemaligen Hauptamtsleiter, R. Vietze, eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen. Auch in diesem verwaltungsrechtlichen Verfahren geht es um eine Schadensersatzklage in Millionenhöhe. Das Verwaltungsgericht sah in seiner jetzt vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung die Rechtslage als eindeutig geklärt an, lehnte die Klage ab und verfügte die Nichtzulassung einer Revision beim Berufungsgericht.
Warum jetzt Bürgermeister Jan Kraus als Sprecher des Gemeindevorstandes erneut Rechtsmittel einlegt, entzieht sich jeglicher Logik und Plausibilität. Im Übrigen ist durch die Zahlung der € 1,67 Mio. für Maklergebühren gar kein Schaden für die Gemeinde entstanden, die Gebühren sind von den Grundstückskäufern zweckbestimmt gezahlt worden.
Für die verkauften über 170 Grundstücke hat die Gemeinde in kürzester Zeit ca. € 30 Mio. erhalten und damit die tolle Infrastruktur in Hünstetten finanziert und entwickelt.
Das Verhalten des Bürgermeisters passt leider zu der völlig undemokratischen Vorgehensweise der Parlamentsmehrheit aus HüLi und CDU in der Hünstetter Gemeindevertreterversammlung am 8.12.22. Von (vor)-weihnachtlicher Versöhnung keine Spur.
Zur „Aufklärung der Hintergründe und Kosten der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Gemeinde Hünstetten, vertreten durch Bürgermeisters Kraus gegen Ex-Bürgermeister Petri und Ex-Hauptamtsleiter Vietze“ wurde auf Antrag der SPD Fraktion am 27.10.2020 ein Akteneinsichtsausschuss (AEA) gebildet.
Der AEA arbeitete bis zum 25.04.2022. Ein Abschlussbericht des AEA‘s wurde als Top für die letzte Sitzung der Gemeindevertretung am 8.12.22. angekündigt. Die Vorsitzende des Akteneinsichtsausschusses, Frau Kirsten Berg (HüLI), hat dann im Parlament ihre Version als Bericht des Ausschusses verlesen. Den Mitgliedern des Parlamentes wurde ein schriftlicher Bericht nicht vorgelegt. Da es auch keine gemeinsame Erklärung aller Mitglieder des AEA’s im Vorfeld gab, war die Zielrichtung dieses Vorgehens klar: Die Sichtweise und Erkenntnisse aus dem Aktenstudium der SPD sollten nicht bekanntgemacht werden. Die arrogante Haltung der Mehrheitsfraktionen Hüli und CDU gipfelte dann im Geschäftsordnungsantrag der CDU, keine Aussprache über den einseitigen Bericht zuzulassen. Somit konnte der von Rainer Ratmann (SPD) vorbereite Minderheitenbericht nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. “Eigentlich ein Fall für die Kommunalaufsicht“ so der Fraktionsvorsitzende der SPD, Horst Kaltwasser, und ein „trauriges Beispiel für die politische Kultur in Hünstetten“.
An einer Antwort der Ausschussvorsitzenden wird das unseriöse Vorgehen der Mehrheitsfraktionen sehr deutlich: Frage: „Wie hoch sind die gesamten Rechtsanwaltskosten von Beginn bis heute für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Herren P., V. und R.?“
Antwort.: „Eine Differenzierung der Kosten zwischen zivil- und strafrechtlicher Vertretung/Beratung ist … nicht möglich.“
D.h. entweder sind die Akten nicht vollständig und nicht ordnungsgemäß geführt, oder wichtige Dokumente wurden entnommen, oder, so die Vermutung der SPD, man hat zusätzlich nicht genau hingeschaut. In den vorgelegten Akten von Mitte 2013 bis September 2020 waren nachweislich 21 Rechnungen vorhanden und einsehbar. Alleine diese 21 Rechnungen ergeben bereits Kosten von € 165.533.
Die von der Gemeinde im Juni und September 2022 verlorenen zwei Verwaltungsgerichtsverfahren dürften die Gemeinde ca. € 100.000 kosten. Bezieht man noch fehlende Rechnungen aus dem Berichtszeitraum und ab 2022 mit ein, dürften die Kosten bei ca. € 370.000.- liegen. „Wir fordern hier Klarheit und Transparenz“ so Rainer Ratmann, der sich in besonderem Maße in die Thematik eingearbeitet hat.
Die SPD Fraktion fordert daher: Schluss mit den Rechtsstreitigkeiten, kein Euro mehr aus dem Gemeindehaushalt für neue und weitere Gerichtsverfahren!